Posts

Es werden Posts vom Juli, 2013 angezeigt.

Beginn der Weiterleitung von Daten an das GGPS durch die Banken betr. Kunden mit erhöhtem Risiko der Steuerhinterziehung

Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 29.7.2013 betr. den von Finanzminister, G. Stournaras, unterzeichneten Beschluss, mit welchem der Prozess zur Weiterleitung der Bankkundendaten betr. Kunden mit erhöhtem Risiko der Steuerhinterziehung an das GGPS (Generalsekretariat der Informatiksysteme) beginnt.  Im Beschluss wird die Art, das Verfahren und der Zeitrahmen der Übertragung festgelegt und jedes andere Thema im Zusammenhang mit den eingereichten Daten, die Kunden von Kreditinstituten betreffen und in die Kategorie „hohes Risiko" der Steuerhinterziehung fallen.  Gemäss Beschluss sind die Kreditinstitute verpflichtet, Datensammlungen mit wirtschaftlichem und steuerlichem Interesse an das GGPS zu liefern unter Anwendung des Art. 82, §§ 2 und 8, Einkommenssteuergesetz. In diese Verpflichtung fallen: A.           Selbständig Erwerbende, die Bankkonten unterhalten oder die tatsächlich Begünstigte sind und welchen während des vorangegangenen Kalenderjahr

Katalog verdächtiger Transaktionen sowie ungewöhnlichen Verhaltens, die den Verdacht auf Geldwäscherei aufkommen lasssen

Das Finanzministerium hat mit POL. 1185/23.7.2013 den Beschluss veröffentlicht, welcher sich an bestimmte Personen richtet, wie Buchhalter, Steuerberater usw. . Ziel der Richtlinien ist die Information der involvierten Personen gemäss N. 3691/2008 (Prävention und Bekämpfung der Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Handlungen und der Finanzierung von Terrororganisationen und andere Bestimmungen) mit der Präsentation gewisser Beispiele ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen oder Handlungen, die evtl. mit dem Versuch oder Begehung der Straftaten zur Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Handlungen und Finanzierung von Terrororganisationen begleitet sind.  Im Detail:  Verpflichtete Personen Das vorliegende Rundschreiben richtet sich an natürliche oder juristische Personen, die unter die Verpflichtungen gemäss geltendem Gesetz N. 3691/2008 fallen (nachstehend die „verpflichteten Personen“) und von der Generaldirektion für Steuerkontrollen und ö

Steuerverfahrensordnung - Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs

Das Finanzministerium gab letzten Dienstag der Öffentlichkeit den Gesetzesentwurf zur Steuerverfahrensordnung bekannt. Zum ersten Mal werden in einem einheitlichen Gesetz Steuerverfahrensregeln vereinigt, welche bisher verstreut und auschnittsweise in diversen Gesetzen und Verordnungen vorhanden waren.  Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen wird der Versuch gestartet, ein unabhängiges System von Regeln zu etablieren, das verschiedene Stufen des Steuerverfahrens vorsieht. Dies einerseits hinsichtlich der Steuerpflichten der im Steuergesetz erwähnten Steuersubjekte und andererseits hinsichtlich des Verfahrens der aus Steuern und staatlichen Abgaben stammenden Einnahmen. Zum ersten Mal werden jedoch im gleichen Gesetz Bestimmungen integriert, die gleichzeitig sowohl Einkommenssteuern, MWST, Buchführungspflicht und Dokumentation, Einnahmen, Kontrollen sowie Themen zur Organisation betreffen.  Das Gesetz integriert und vereinfacht verstreute Bestimmungen der primären und se