Mehr als 50‘000 Bankeinlagen unter dem Hammer – Sogar auf Arbeitslosenzuschüsse wird Hand angelegt



-          Der Tsunami von Pfändungen auf Bankeinlagen durch die Steuerbehörden ist in vollem Gange, wobei sogar auch illegale Pfändungen von Arbeitslosenzuschüssen durchgeführt werden

-          Die Pfändungen werden ohne Ausnahme auf allen Bankeinlagen vollzogen, d.h. Kontokorrent, Gehaltskonten, wobei sogar Festgeldanlagen „gebrochen“ werden

-          Die Bankkunden bleiben ungeschützt, während sie der Spielball zwischen der Steuerbehörde und der Bank sind

-          Lesen Sie, wem Gefahr der Pfändung seiner Bankeinlagen droht und wie diese geschützt werden können
 

Zu Tausenden ergehen Pfändungsankündigungen von den Steuerbehörden an die Banken für fällige Verpflichtungen gegenüber dem Staat.

Seit Anfang des Jahres bis heute haben die Steuerbehörden an mehr als 50‘000 Bankeinlagen Hand angelegt und gemäss NEA ist die Zahl der Pfändungsankündigungen so hoch, als dass eine Zunahme von bis zu 130% Erwähnung findet.  

Die Pfändungen werden auf allen Bankkonten vollzogen, sei dies Kontokorrent- oder Gehaltskonten, sogar auch auf Festgeldanlagen!  

Der Umfang der Pfändungen ist so gross, dass diese sogar auf Arbeitslosenzuschüsse durchgeführt werden, obwohl dies explizit verboten ist. Noch schlimmer ist die Tatsache, dass es viele Fälle gibt, in welchen viele Bürger ihr Bankkonto illegal schwinden sehen und ihr Recht nicht finden können, weil sie der Spielball zwischen der Steuerbehörde und der Bank werden.  

Dies bedeutet, dass die Steuerbehörden Massen-Pfändungsankündigungen zu Lasten der Steuerpflichtigen an die Banken versenden, ohne zu wissen, ob die Bankeinlagen vor Pfändungen geschützt sind oder nicht. D.h. gemäss dem Finanzministerium sind die Banken verpflichtet, die Pfändbarkeit der Bankkonton zu kontrollieren, wie z.B. die Gehaltskonten oder Arbeitslosenzuschüsse.  

Welche Bankkonten können verpfändet werden? 
Wie das Gesetz über die Einnahme von Staatsgeldern explizit vorsieht, „ist die Pfändung von Gehältern, Renten oder Versicherungshilfen, welche periodisch zu Lasten des Staates als Schuldner ausgezahlt werden, soweit deren Betrag, abzüglich der Pflichtbeiträge, bis 1‘000 Euro im Monat beträgt.  

Wenn das Gehalt, die Rente oder die Versicherungshilfe den Gesamtbetrag von 1‘000 Euro übersteigt, ist die Pfändung von 25% erlaubt, unter der Voraussetzung, dass der übrig bleibende Betrag nicht kleiner als 1‘000 Euro beträgt“.

Quelle: newsit.gr

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