Erhöhung der Immobiliensteuern um das siebenfache in fünf Jahren



Hinter einer komplizierten mathematischen Formel zur Berechnung der Einheitssteuer verbergen sich unerträgliche Belastungen für Besitzer von innerhalb der Bauzone gelegenen Grundstücke. Die Steuerbelastung wird wesentlich höher für Grundstücke in teuren Gegenden ausfallen. 


Der bisher sichere Hafen der Investitionen befindet sich nun im Sturm, wobei die Eigentümer jedes Jahr mehr Steuern bezahlen. Im Jahr 2014 wird das Finanzministerium 3,6 Mrd. Steuern bestätigen, wohingegen im Jahr 2009 die Vermögenssteuern 526 Mio. nicht überstiegen. D.h., dass die Vermögenssteuer für das unbewegliche Vermögen in fünf Jahren um 684,4% gestiegen ist. 


Die Angaben des Finanzministeriums, welche die enormen Belastungen der Liegenshaften in den letzten fünf Jahren aufzeigen, sind rein indikativ:

  • Im Jahr 2009 wurden 526 Mio. Euro entrichtet
  • Im Jahr 2010 wurden 487 Mio. Euro eingenommen
  • Im Jahr 2011 erreichten die Einnahmen 1,17 Mrd. Euro
  • Im Jahr 2012 stiegen die Einnahmen auf 2,75 Mrd. Euro
  • Im Jahr 2013 werden Einnahmen von 2,75 Mrd. Euro geschätzt
  • Im Jahr 2014 wird erwartet, dass 2,75 Mrd. in die Staatskasse fliesen

Es wird angemerkt, dass sich der von den Liegenschaftenbesitzern zu entrichtende Betrag im Jahr 2014 mit der Einführung der Einheitssteuer auf 3,6 Mrd. Euro belaufen wird. Jedoch wird geschätzt, dass 700 Mio. Euro der Steuerpflichtigen aufgrund ihres Unvermögens zur Bezahlung der Steuer nicht entrichtet werden, mit dem Resultat, dass ca. 2,9 Mrd. in die Staatskasse fliessen. 


Gemäss neuem Gesetz ersetzt die Einheitsteuer auf dem unbeweglichem Vermögen, welche ab 2014 Anwendung findet, die Sonderabgabe EETA (Xaratsi) sowie die Steuer auf unbewegliches Vermögen (FAP). Praktisch gesehen, wird die im Jahr 2011 auferlegte ausserordentliche Steuer, um die „schwarzen Löcher“ des Haushaltsplans zu stopfen, dauerhaft eingeführt. 


Die neue Steuer wird ab 1. Januar 2014 ohne jeglichen Steuerfreibetrag auf alle unabhängigen inner- und ausserhalb der Bauzone liegenden Gebäude auferlegt. 


Im Speziellen werden ab dem neuen Jahr besteuert:

  • Eigentumswohnungen, freistehende Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen, Grundstücke, Industriegebäude, gewerbliche Gebäude, alle Arten fertig gestellter Gebäude ohne Stromversorgung, halb fertig gestellte Gebäude mit oder ohne Baustrom.
  • Hauptberuflichen Landwirten gehörende kultivierte Felder und Baumkulturen, hauptberuflichen Landwirten gehörende kultivierfähige Flächen, Landflächen mit installierten photovoltaischen Anlagen, Weideflächen, Forstflächen und sonstige Ländereien.
  • Parkplätze, offene Parterre-Flächen, Abstellräume und sonstige Hilfsräume, Swimmingpools auf gemeinsam genutzten Liegenschaftsflächen.
  • Geflügel- und Hühnerfarmen, landwirtschaftliche Lagerräume, Viehställe (Pferche und Krale) sowie auch Gebäude, die von den Landwirten als Hilfsräume genutzt werden.

Also, all diejenigen die über eine Eigentumswohnung und ein Landstück (ausserhalb der Bauzone) besitzen, werden im Vergleich zu diesem Jahr ab 2014 mehr Steuern bezahlen. Dies deshalb, weil die ausserhalb der Bauzone gelegenen Landstücke (Agrotemaxia) bis heute nicht besteuert wurden. Die „Wette“ des Finanzministeriums jedoch ist die Besteuerung der ausserhalb der Bauzone gelegenen Landstücke. Da diese schwierig auf den Karten des Ministeriums auszumachen sind sowie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften. Es besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerpflichtigen zur Erbringung weiterer Angaben aufgefordert werden, so dass das Finanzministerium die Steuer berechnen kann. 


Auch diejenigen, die ihre Liegenschaften letztes Jahr nicht genutzt (ohne Strom und unvermietet) haben, werden nun aufgefordert Steuern zu bezahlen. Bis heute wurden diese Gebäude von der Sondersteuer (EETIDE = Xaratsi) ausgenommen.


Quelle: kathimerini.gr

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