Erhöhung der Immobiliensteuern um das siebenfache in fünf Jahren
Hinter einer
komplizierten mathematischen Formel zur Berechnung der Einheitssteuer verbergen
sich unerträgliche Belastungen für Besitzer von innerhalb der Bauzone gelegenen
Grundstücke. Die Steuerbelastung wird wesentlich höher für Grundstücke in
teuren Gegenden ausfallen.
Der bisher sichere Hafen der Investitionen befindet sich nun
im Sturm, wobei die Eigentümer jedes Jahr mehr Steuern bezahlen. Im Jahr 2014
wird das Finanzministerium 3,6 Mrd. Steuern bestätigen, wohingegen im Jahr 2009
die Vermögenssteuern 526 Mio. nicht überstiegen. D.h., dass die Vermögenssteuer
für das unbewegliche Vermögen in fünf Jahren um 684,4% gestiegen ist.
Die Angaben des Finanzministeriums, welche die enormen
Belastungen der Liegenshaften in den letzten fünf Jahren aufzeigen, sind rein
indikativ:
- Im Jahr 2009 wurden 526 Mio. Euro entrichtet
- Im Jahr 2010 wurden 487 Mio. Euro eingenommen
- Im Jahr 2011 erreichten die Einnahmen 1,17 Mrd. Euro
- Im Jahr 2012 stiegen die Einnahmen auf 2,75 Mrd. Euro
- Im Jahr 2013 werden Einnahmen von 2,75 Mrd. Euro geschätzt
- Im Jahr 2014 wird erwartet, dass 2,75 Mrd. in die Staatskasse fliesen
Es wird angemerkt, dass sich der von den
Liegenschaftenbesitzern zu entrichtende Betrag im Jahr 2014 mit der Einführung
der Einheitssteuer auf 3,6 Mrd. Euro belaufen wird. Jedoch wird geschätzt, dass
700 Mio. Euro der Steuerpflichtigen aufgrund ihres Unvermögens zur Bezahlung
der Steuer nicht entrichtet werden, mit dem Resultat, dass ca. 2,9 Mrd. in die
Staatskasse fliessen.
Gemäss neuem Gesetz ersetzt die Einheitsteuer auf dem
unbeweglichem Vermögen, welche ab 2014 Anwendung findet, die Sonderabgabe EETA
(Xaratsi) sowie die Steuer auf unbewegliches Vermögen (FAP). Praktisch gesehen,
wird die im Jahr 2011 auferlegte ausserordentliche Steuer, um die „schwarzen
Löcher“ des Haushaltsplans zu stopfen, dauerhaft eingeführt.
Die neue Steuer wird ab 1. Januar 2014 ohne jeglichen
Steuerfreibetrag auf alle unabhängigen inner- und ausserhalb der Bauzone
liegenden Gebäude auferlegt.
Im Speziellen werden ab dem neuen Jahr besteuert:
- Eigentumswohnungen, freistehende Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen, Grundstücke, Industriegebäude, gewerbliche Gebäude, alle Arten fertig gestellter Gebäude ohne Stromversorgung, halb fertig gestellte Gebäude mit oder ohne Baustrom.
- Hauptberuflichen Landwirten gehörende kultivierte Felder und Baumkulturen, hauptberuflichen Landwirten gehörende kultivierfähige Flächen, Landflächen mit installierten photovoltaischen Anlagen, Weideflächen, Forstflächen und sonstige Ländereien.
- Parkplätze, offene Parterre-Flächen, Abstellräume und sonstige Hilfsräume, Swimmingpools auf gemeinsam genutzten Liegenschaftsflächen.
- Geflügel- und Hühnerfarmen, landwirtschaftliche Lagerräume, Viehställe (Pferche und Krale) sowie auch Gebäude, die von den Landwirten als Hilfsräume genutzt werden.
Also, all diejenigen die über eine Eigentumswohnung und ein
Landstück (ausserhalb der Bauzone) besitzen, werden im Vergleich zu diesem Jahr
ab 2014 mehr Steuern bezahlen. Dies deshalb, weil die ausserhalb der Bauzone
gelegenen Landstücke (Agrotemaxia) bis heute nicht besteuert wurden. Die „Wette“
des Finanzministeriums jedoch ist die Besteuerung der ausserhalb der Bauzone
gelegenen Landstücke. Da diese schwierig auf den Karten des Ministeriums
auszumachen sind sowie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften. Es besteht
durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerpflichtigen zur Erbringung
weiterer Angaben aufgefordert werden, so dass das Finanzministerium die Steuer
berechnen kann.
Auch diejenigen, die ihre Liegenschaften letztes Jahr nicht
genutzt (ohne Strom und unvermietet) haben, werden nun aufgefordert Steuern zu
bezahlen. Bis heute wurden diese Gebäude von der Sondersteuer (EETIDE =
Xaratsi) ausgenommen.
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