Neue Einheitssteuer auf Liegenschaften mit 33 Steuersätzen



Die Steuersätze beginnen von 2€ bis 23.10€ pro m2 entsprechend des Zonenpreises der die Liegenschaft gelegenen Gegend. 


Höhere Steuern ab 2014 werden die Eigentümer mit Liegenschaften bezahlen, die in Gegenden mit einem Zonenpreis von mehr als 2‘000€/m2 liegen. Im Gegensatz dazu, bezahlen die übrigen Eigentümer etwas weniger im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen. 


Die von „K“ präsentierte Steuerskalen pro Preiszone und Alter sind die letzten von den technischen Ebenen der Troika genehmigten. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass diese im September nach oben korrigiert werden, sollten sich Lücken im Haushaltsplan ergeben.


Keine Steuerbefreiung mehr für Parzellen
Gemäss Entwurf des Finanzministeriums wird sich die Steuerskala für Gebäude mit 33 Steuersätzen zusammensetzen (siehe Skala), beginnend von 2€/m2 für Liegenschaften in Gegenden mit einem Zonenpreis bis zu 500€/m2 und erreichen bis zu 23.10€/m2 in Gegenden mit Zonenpreisen über 8‘500€. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Multiplikation der Steuersätze (gültig pro Zone), der Fläche der Liegenschaften und des Alters. In jedem Fall werden die Eigentümer im Jahre 2014 4,15 Mrd. Euro für ihre Liegenschaften bezahlen. Selbst Eigentümer mit Liegenschaften in Gegenden mit niedrigerem Zonenpreis (unter 2‘000€) haben mehr Steuern abzugeben, sofern sie im Besitze einer Parzelle sind. Dies deshalb, weil bis heute die Parzellen steuerbefreit waren. Nunmehr wird mit der neuen Einheitssteuer das gesamte unbewegliche Vermögen besteuert. 


Beispiel:


1.       Eigentümer einer Wohnung von 100m2, Alter 5 Jahre, Zonenpreis 3‘500€/m2:
          Steuer ab 2014: 1‘332€ / Heute: 1‘224€
2.       Eigentümer einer Liegenschaft 70m2, Alter 10 Jahre, Zonenpreis 2‘000€/m2:
          Steuer ab 2014: 402.50€ / Mit der heute geltenden Regelung liegt die Steuer 8€ höher   
          und erreicht 410.50€.
3.       Eigentümer einer Liegenschaft von 250m2, Alter 10 Jahre, Zonenpreis 8‘500€/m2:
          Steuer ab 2014: 6‘641.25€ / Heute: 3‘910€
4.       Eigentümer einer Liegenschaft von 150m2, Alter 14 Jahre, Zonenpreis 5‘000€:

          Steuer ab 2014: 2‘537.75€ / Heute: 2‘052.75€


Steuerbefreiung für bestimmte Bevölkerungsgruppen
Es wird angemerkt, dass dieses Jahr die ausserordentliche Liegenschaftenabgabe(Xaratsi) nur von den Eigentümern mit elektrifizierten Liegenschaften bezahlt wird. Ab 2014 werden alle Liegenschaften - unabhängig ob elektrifiziert oder nicht – besteuert. Die neue Einheitssteuer sieht keine Steuerbefreiungen vor, jedoch werden langjährige Arbeitslose und Arbeitslose und alle mit einem Einkommen, das die Armutsgrenze nicht übersteigt, von der Steuer ausgenommen. 


Basierend auf diesem Szenario rechnet das Finanzministerium mit Steuerbestätigungen in der Höhe von 4,15 Mrd. Euro, wobei die Nettoeinnahmen bei 2,9 Mrd. Euro liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Einheitssteuer die ausserordentliche Liegenschaftenabgabe, die mittels der DEH-Rechnung bezahlt wurde, und die Steuer für das unbewegliche Vermögen (FAP) ersetzt. 

 Quelle: kathimerini.gr

(Quelle: kathimerini.gr)

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