Zugang zu Bankkonten durch SDOE – Fehlen der gesetzlichen Grundlagen


Der Zugang zu den Bankkonten durch die SDOE (Körperschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität) wird verschoben. 

Noch ist unbekannt, wann der Zugang zu den Bankkonten der Steuerpflichtigen in die Praxis umgesetzt wird, da hierfür die gesetzlichen Grundlagen sowie die entsprechende Infrastruktur zum Inkrafttreten des Plans des Finanzministeriums fehlen. 

Nach Aussagen des Finanzministeriums soll in Zukunft – voraussichtlich im Sommer –die SDOE mit den Bankkonten verbunden werden.

„Wir streben diese Möglichkeit durch die SDOE an, zur Zeit ist noch kein Verfahren abgeschlossen, um uns das zu ermöglichen.“ stellt der Leiter des Finanzministeriums fest. 
Zur Zeit fehlen die gesetzlichen Grundlagen, welche eine direkte Überwachung der Banktransaktionen in Excel-Form über die Bildschirme der SDOE erlauben. 

Herr Trifon Alexiadis, Vizepräsident des Bundes der Steuerverwaltungsangestellten, betonte, dass der Bund der Steuerverwaltungsangestellten die sofortige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und die Verpflichtung der Banken zur Herausgabe von Kundendaten verlange. Dies soll schnellstmöglich und in einer einheitlichen elektronischen Form geschehen. 

Wie schon früher berichtet, will sich das Finanzministerium direkten Zugang zu den Bankkonten der Steuerpflichtigen beschaffen, um so schnelleren Zugriff auf Guthaben und Transaktionen zu erhalten ohne dafür das entsprechende Gesuch zur Aufhebung des Bankgeheimnisses stellen zu müssen. Dies stellt jedoch eine Umgehung des gesetzlich verankerten Bankgeheimnisses dar, welches die Aufhebung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht. 

Anmerkung: Die Steuerhinterziehung in Griechenland ist ein zentrales Thema, weshalb die Regierung – v.a. in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise – immer wieder zu neuen Massnahmen schreitet um diese zu bekämpfen. Wenn diese Massnahmen jedoch, zentrale gesetzlich verankerte Rechte, wie die des Datenschutzes, verletzen, indem durch Dritte auf persönliche Daten zurückgegriffen werden kann, dann stellen sich diesbezüglich gewisse Fragen. 
Wie z.B. welche Angestellten der SDOE oder des Finanzministierums Zugang zu den Daten erhalten und wie werden solche Informationen vor unabhängigen Drittpersonen in der Praxis geschützt? Werden davon alle Steuerpflichtigen betroffen sein oder nur diejenigen, bei welchen ein berechtigter Verdacht der Steuerhinterziehung besteht? Usw. 

In Zeiten wie diesen stellt sich weiter die Frage, was für Folgen solche Massnahmen haben können, wie z.B. dass Investoren ihr Geld abziehen resp. gar keine Investionen in Griechenland tätigen. 

Quelle (Skai)  

Lesen Sie auch unseren Artikel zu diesem Thema Finanzministerium schafft sich Einsicht zu den Bankkonten

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