Rückerstattung EETIDE (Xaratsi)
Die Regierung will 12 Mio. der im Jahr 2011 falsch
berechneten EETIDE an 60‘000
Steuerpflichtige zurückzahlen.
Die Rückzahlung sollte schon im Jahr 2012 erfolgt sein,
jedoch hat die Regierung dies vernachlässigt. Nun soll das Thema im März 2013
gelöst werden.
Viele Personen, welche fälschlicherweise über die Rechnung
der DEH mit dem EETIDE belastet wurden, haben sich bei der GGPS (Steuer- und
Zollverwaltung) eingefunden, um deren Löschung zu verlangen. In diesen Fällen
hat sich die Regierung dahingehend geäussert, als dass sich die betroffenen Personen
an die entsprechende D.O.Y. wenden (und nicht beim GGPS) und dort jedwelche
beweiskräftigen Angaben erbringen müssen, welche den tatsächlichen Steuerschuldner
oder den Nutzniesser der Liegenschaft aufzeigen, so dass das „Xaratsi“ diesem
belastet werden kann.
Sollte die Person, den tatsächlichen Steuerschuldner nicht
kennen, hat sie dem Finanzleiter glaubhaft darzulegen, dass sie weder Eigentümerin
noch Nutzniesserin der Liegenschaft ist und dass sie nicht in Verbindung steht
mit der entsprechenden Stromleistungs-Nummer auf der Stromrechnung.
Die DEH hat nach Entgegennahme der entsprechenden Dokumente,
die Steuer auf der Steuerrechnung der fälschlicherweise belasteten Person zu
löschen und die GGPS über die weiteren Schritte ihrerseits zu informieren.
Anmerkung: Der Steuerpflichtige des EETIDE ist in erster Linie
der Eigentümer oder Nutzniesser der entsprechenden Liegenschaft. Somit ist z.B.
der Mieter einer Wohnung nicht verpflichtet, diese Steuer, welche auf der
Stromrechnung ausgewiesen wird, zu begleichen. In der Praxis wird dies i.d.R.
bei Mietverhältnissen so geregelt, als dass der tatsächliche Steuerschuldner diese
entweder direkt an den Mieter bezahlt oder aber der Mieter zieht das „Xaratsi“
vom Mietbetrag ab.
Es hat sich jedoch auch in der Praxis gezeigt, dass die
tatsächlich Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen nicht nachkamen, d.h. die
Steuerschuld nicht bezahlten, und somit die Person, welche die Rechnung erhielt
von der DEH gemahnt wurde bis hin zur Androhung der Stromunterbrechung (was
jedoch als nicht legitim erachtet wurde).
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